Welche Regelungen sollten Unternehmen nach dem Brexit ab 1. Januar 2021 beachten?

EU-Austritt

Vertreter des Vereinigten Königreiches und der Europäischen Union versuchen in diesen Tagen offene Fragen zu klären, um einen ungeregelten Austritt zu vermeiden. Es ist die Rede davon, dass zu 98 Prozent der Themen Einigkeit bestehe, andere Beobachter sprechen von 95 Prozent. Kommt es zu keiner Einigung und werden keine neuen Übergangsfristen vereinbart, dann ist das Vereinigte Königreich ab dem 1.1.2021 ein Drittstaat.

Mittelständische Unternehmen sind in vielfältiger Form mit dem britischen Markt verflochten. Ein No-Deal-Szenario mit dem wichtigsten Handelspartner der EU nach den Vereinigten Staaten soll immer noch abgewendet werden - Es wird aber zunehmend wahrscheinlicher und die Zeit bis zum Ende der Übergangsfrist läuft unerbittlich ab.

Was ändert sich mit dem Ende der Übergangsfrist für Unternehmen?

Zunächst einmal unterscheiden wir künftig, ob ein Geschäftspartner seinen Sitz in Nordirland hat. Der Handel mit Nordirland entspricht mehrwertsteuerrechtlich weiterhin weitestgehend den Regularien, die für den Handel mit anderen EU-Staaten gelten. Weitere Informationen hierzu gibt es heute (9. Dezember 2020) beim Bundeszentralamt für Steuern nicht.

Wie mit den Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für Nordirland zu verfahren ist, ist derzeit offen. Britische Umsatzsteuer-IDs verlieren ihre Gültigkeit, können nicht mehr erteilt und nicht mehr geprüft werden.

Anträge auf Vorsteuervergütung für Großbritannien können bis 31. März 2021 gestellt werden. Wie mit Anträgen auf Vorsteuervergütung für Nordirland ab 1. April 2021 zu verfahren ist, soll noch bekanntgegeben werden.

Für Lieferungen aus Großbritannien (ohne Nordirland) fällt ab dem 1. Januar 2021 Einfuhrumsatzsteuer an. Für Ausfuhren sind die Nachweispflichten zu beachten, die für Drittstaaten gelten. Auch die Regelungen für Dreiecks- und Reihengeschäfte können nicht mehr angewendet werden. Zudem sind in der Intrastat-Meldung Umsätze mit dem Vereinigten Königreich künftig nicht mehr zu berücksichtigen. Warenlieferungen an Unternehmen können als Ausfuhrlieferungen mit geeigneten Nachweispflichten demnächst umsatzsteuerfrei sein. Lieferungen an Endkunden sind bald immer Ausfuhrlieferungen und keine Versandhandelslieferungen mehr.

Weiterhin angewendet werden kann das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Dieses Abkommen wurde direkt zwischen beiden Ländern vereinbart und ist von dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union nicht betroffen.

Inwieweit in Nordirland die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie gilt, ist offen. Für den Geschäftsverkehr in Großbritannien findet die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie keine Anwendung mehr. Hier sind neue Regelungen zu erwarten, die künftig zu beachten sind.

"Made in EU" ist für Waren aus dem Vereinigten Königreich bald Geschichte
Quelle: https://de.freepik.com/alvaro-cabrera

Bisher durften Produkte, die teilweise oder ganz in Großbritannien gefertigt wurden, die Ursprungseigenschaft Europäische Union führen. Dies ist ab Januar 2021 nicht mehr zulässig. Ob es diesbezüglich für Nordirland eine Ausnahmeregelung geben wird, ist offen.

Von Großbritannien erteilte Zertifizierungen verlieren in der Europäischen Union ihre Gültigkeit. Ohne neue Zertifizierung oder Typgenehmigung könnte das Inverkehrbringen unzulässig sein. Bauprodukte, Chemikalien, Gefahrstoffe, pharma-zeutische Artikel, Maschinen, Kraftfahrzeuge und andere Artikel benötigen eine Typgenehmigung, eine Zulassung oder Zertifizierung aus der EU. Andersherum gilt dies für das Inverkehrbringen zulassungs- oder genehmigungspflichtiger Artikel im Vereinigten Königreich.

Verträge mit britischen Geschäftspartnern wurden in einem gemeinsamen Rechtsraum abgeschlossen. Gerichtsstandsklauseln und die Durchsetzung von Ansprühen werden sich mit dem Ablauf der Übergangsfrist ändern.

Was sind die ersten Schritte für Unternehmen mit Geschäftspartnern in Großbritannien?

Was sind die ersten Schritte für Unternehmen mit Geschäftspartnern in Großbritannien?

  • Dokumentiere deine Warenströme nach und aus Großbritannien und Nordirland.
  • Dokumentiere Vertragsbeziehungen und Dienstleistungsbeziehungen mit Geschäftspartnern in Großbritannien und Nordirland.
  • Kennzeichne Geschäftspartner, die ihren Sitz in Nordirland haben, eindeutig.
  • Mache dich mit den Zollverfahren für die Ein- oder Ausfuhr vertraut.
  • Bereite dich darauf vor, Mehrwertsteuer für die Einfuhr zu berücksichtigen.
  • Lieferantenvereinbarungen und Ursprungsangaben müssen überprüft und geändert werden.
  • Typgenehmigungen für Importartikel sollten geprüft und ggf. in der EU neu beantragt werden.
  • Typgenehmigungen für Exportartikel sollten ebenfalls geprüft und ggf. in UK neu beantragt werden.
  • Überprüfung von Verträgen auf Gerichtsstandsklauseln und speziellen Vereinbarungen, die unter der Annahme eines gemeinsamen Rechtsraums getroffen wurden.

Quellen

Die Europäische Kommission hat

Das Bundesministerium für Finanzen hat eine eigene Seite mit Fragen und Antworten (FAQ) zum Brexit eingerichtet.

Hinweise zum Vorsteuervergütungsverfahren hat das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht.

 

 

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