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Wie du dein Stiftungsvermögen rechtskonform verwaltest

Personen, die eine Stiftung (Fundation) gründen, möchten sich oft für die Allgemeinheit engagieren. Sie verfolgen gesellschaftliche Ziele oder fördern Sport, Kultur und Wissenschaft. Mit der Errichtung der Stiftung ist es nicht getan. Der größte Teil der Stiftungsarbeit besteht darin, das Stiftungsvermögen rechtskonform, ertragbringend und bestmöglich am Stiftungszweck orientiert zu verwalten.
Für Verwalter von Stiftungen ist es eine Herausforderung, eine größere Anzahl an Stiftungen transparent zu verwalten. Sie müssen unterschiedliche Anlagestrategien berücksichtigen. Die Entwicklung der Anlagen macht es erforderlich, die Vorgaben laufend zu überprüfen und erforderlichenfalls Umschichtungen zu veranlassen.
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist die Institution, die ein Stifter zu einem bestimmten Zweck und auf ewig mit seinem Vermögen gründet. Sie muss so verwaltet werden, dass das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten bleibt. Die begünstigten Zielpersonen oder Organisationen werden aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert.
Der Stifter ist in der Festlegung des Stiftungszwecks frei. Generell unterscheidet man zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Stiftungen. In Deutschland sind die meisten Fundationen privatrechtlicher Art: 95 % von ihnen verfolgen gemeinnützige Zwecke.
Zwei Drittel der Stiftungsgründer sind private Personen, die restlichen Organisationen. Es gibt Stiftungen, die die Arbeit bestimmter Personen finanziell fördern (Förderstiftungen) und solche, die eigene Projekte realisieren (operative Stiftungen).
Wer eine solche gemeinnützige Organisation ins Leben rufen möchte, hat dabei rechtliche Bestimmungen zu beachten. Überführt er sein Vermögen in die Stiftung, geht ihm dieses für immer verloren. Der Stiftungsverwalter (Treuhänder) ist verpflichtet, das Stiftungskapital gewinnbringend und zugleich risikoarm anzulegen. Dadurch werden Zinserträge erwirtschaftet, die für die Umsetzung des Stiftungszwecks bestimmt sind.
Darüber hinaus werden die zusätzlich erhaltenen Spendengelder und Zustiftungen im Sinne des Stiftungszwecks genutzt. Das Gründungskapital darf zu keinem Zeitpunkt angetastet werden.
Merkmale von Stiftungen
Stiftungen
▪ sind im Unterschied zu Vereinen mitgliederlos.
▪ haben keinen Eigentümer. Der Stifter kann später nicht mehr über die Stiftung verfügen. Nach ihrer Gründung ist sie eine juristische Person.
▪ haben ein Vermögen, das ausschließlich zur Umsetzung des festgelegten Stiftungszwecks eingesetzt werden darf.
▪ verfügen über eine Satzung, in der sämtliche Einzelheiten zur Stiftung geregelt sind.
▪ besitzen bei ihrer Errichtung meist ein Mindestkapital von 50.000 bis 100.000 Euro. Für dieses gibt es allerdings keine rechtliche Vorgabe.
▪ verfolgen einen in der Satzung schriftlich festgehaltenen Zweck. Er muss grundsätzlich beibehalten werden.
▪ werden "für die Ewigkeit" gegründet. Das heißt, das Stiftungsvermögen steht zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Daher dürfen Stiftungen im Normalfall nicht aufgelöst werden.
▪ müssen von mindestens einer Person verwaltet werden. Sie trägt die Verantwortung für die laufenden Geschäfte und wird bei der Ausübung ihrer Tätigkeit von einigen weiteren Personen (Kuratorium) überwacht.
▪ unterstehen der staatlichen Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt.
▪ handeln unabhängig von Staat und Aktionären, ergänzen aber das staatliche Handeln. Mit ihrer Vielfalt bereichern sie die Gesellschaft.
Stiftungsrecht und Stiftungsvermögen

Stiftungen werden in Deutschland meist als rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts oder Treuhandstiftungen gegründet. Derzeit gibt es etwa 23.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Ein Großteil der deutschen Stiftungen verfolgt gesellschaftliche Zwecke. 34,7 % wurden mit der Absicht errichtet, die Bildung zu fördern und 31,8 % zur Unterstützung von Kunst und Kultur (Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2020).
Das Stiftungsrecht ist komplex, weil es aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze besteht. Daher müssen Stifter und Verwalter über Kenntnisse im Stiftungsrecht und Management verfügen. Sie beziehen sich auf die finanziellen, steuerlichen, organisatorischen und rechtlichen Aspekte der Stiftungsarbeit.
Bei der Errichtung der Stiftung bestimmt der Gründer
▪ die Zusammensetzung des Stiftungsvermögens und die voraussichtlich zu erwartenden Zinserträge
▪ die zukünftigen Zustiftungen und Spendengelder
▪ die Anzahl der für die Stiftung tätigen Mitarbeiter
▪ das Vorgehen bei der Umsetzung des Stiftungszwecks
Was den Grundstock des Stiftungsvermögens angeht, gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Damit der Stiftungszweck im Sinne des Stifters umgesetzt werden kann, ist ein Mindestkapital erforderlich. Es umfasst den nicht antastbaren Grundstock und die für den Stiftungszweck bereitstehenden Erträge. Zum Stiftungsvermögen gehören alle Arten von Vermögenswerten wie Grundstücke, Lizenzrechte, Beteiligungen, Forderungen, Wertpapiere und Kunstsammlungen.
Die erzielten Erträge, gesammelten Spenden und sonstigen Einnahmen müssen innerhalb des folgenden Jahres für den Stiftungszweck verwendet werden. Soll das Stiftungsvermögen erhöht werden (Rücklagenbildung) oder stehen größere Ausgaben an, dürfen sie ausnahmsweise für diese besonderen Zwecke genutzt werden.
Einsetzung des Stiftungsverwalters
Bei der Einsetzung eines Verwalters (Treuhänders) haben Sie als Stifter mehrere Möglichkeiten zur Wahl:
▪ Sparkassen, Banken und unabhängige Finanzdienstleister
▪ gemeinnützige Organisationen
▪ Kommunen
▪ freie Verwalter
Kreditinstitute und unabhängige Finanzdienstleister verfolgen die Absicht, das Vermögen der Kunden an das eigene Unternehmen zu binden. Bei ihnen sind die Errichtung der Stiftung und ihre Verwaltung mit Kosten verbunden. Die Verwaltung schlägt dabei pauschal mit ein bis anderthalb Prozent des Stiftungsvermögens zu Buche. Betraust du eines der Finanzinstitute mit der Vermögensverwaltung, kannst du den Stiftungszweck hundertprozentig nach deinen Vorstellungen umsetzen.
Gemeinnützige Organisationen wie beispielsweise die SOS Kinderdörfer führen wie die deutschen Gemeinden die Stiftungsgründung und Verwaltung kostenfrei oder gegen geringes Entgelt durch. Sie erhalten einen Teil der von der Stiftung erwirtschafteten Erträge. Voraussetzung ist, dass die Stiftung ausschließlich die jeweilige Organisation oder Kommune finanziell unterstützt. Nachteilig für dich als Stifter ist, dass du in Bezug auf die Vermögensanlage und die Umsetzung des Stiftungszwecks kaum Spielraum hast.
Freie Verwalter sind unabhängige Institutionen wie die Deutsche Stiftungsagentur. Sie stellen ein Honorar für Beratungsleistungen, Errichtung und Verwaltung in Rechnung. Du als Stifter hast im Gegenzug bei der Vermögensanlage und der Bestimmung des Treuhänders freie Wahl. Die Deutsche Stiftungsagentur verfügt über eigene Rechtsanwälte und Steuerberater und bietet so eine professionelle und effiziente Verwaltungstätigkeit. Sie hat einen hohen Bekanntheitsgrad und entwickelt auf Wunsch des Stifters individuelle Lösungen.
Stiftungsvermögen bestmöglich verwalten
Laut aktueller Statistik des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen verfügen 46,9 % der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts über ein Kapital zwischen 100.000 und einer Million Euro (Stand: 2020). Dieses setzt sich aus dem Gründungskapital, Zustiftungen und Rücklagen zusammen. In Bezug auf die Anlagestrategie ist der Stifter frei. Er wählt sie entsprechend der Größe der Stiftung und der Zusammensetzung ihres Vermögens.
Der später eingesetzte Verwalter hat sich an die festgelegte Anlagestrategie zu halten. Es sei denn, dass negative Marktentwicklungen ihre Überprüfung und Anpassung notwendig machen. Die Vermögensplanung enthält beispielsweise Bestimmungen darüber, welche Anlagen nicht infrage kommen, ob Umschichtungen vorgenommen werden dürfen und ob der Vermögensgrundstock teilweise oder vollständig aus Barvermögen bestehen soll.
Bist du als Vermögensverwalter gezwungen, die aktuelle Anlagestrategie zu überprüfen, gehst du folgendermaßen vor: du addierst alle in den vergangenen fünf Jahren angefallenen Ausgaben für den Stiftungszweck und die Stiftungsverwaltung. Dann stellst du sie der durchschnittlichen Rendite desselben Zeitraums gegenüber.
Stellst du dabei fest, dass sich die Rendite stark verringert hat, musst du die Anlagestrategie schnellstmöglich ändern. Sonst gefährdest du den Erhalt des Stiftungskapitals. Berechne zuerst die bei der neu gewählten Anlage durchschnittlich erreichbare Rendite. Anschließend erklärst du den Kuratoriumsmitgliedern, mit welcher Anlage du dieses Ziel erreichen möchtest (Immobilien, Renten, Aktien, Bargeld). Stelle die zu erwartende Rendite den möglichen Risiken gegenüber (Rendite-Risiko-Profil). Letztere müssen zum Wohl der Stiftung möglichst niedrig gehalten werden.
Wähle deine Anlagen mit der Unterstützung von Finanzexperten so, dass das Risiko breit gestreut ist. Und berücksichtige dabei zusätzlich soziale, ökologische und ethische Gesichtspunkte. Im nächsten Schritt halte schriftlich fest, welche Richtlinien zukünftig für die Anlagen des Stiftungsvermögens gelten. Geeignete Ansprechpartner sind bei Banken beschäftigte Anlageberater und unabhängige Vermögensberatungsgesellschaften.
Stiftungsvermögen digital verwalten

Als moderner Stifter sorgst du dafür, dass dein Vermögen digital und weitgehend automatisiert verwaltet wird. Die von der S+S SoftwarePartner GmbH entwickelte Software für die Wertpapier- und Vermögensverwaltung lässt sich individuell an die Anforderungen unterschiedlichster Stiftungen anpassen. Mit ihren Schnittstellen zu Kursinformationen, Gattungsdaten unterschiedlichster Wertpapiere und erforderlichenfalls auch zur Finanzbuchhaltung und zu Meldewesen-Systemen ermöglicht sie professionelles, weitgehend automatisiertes Vermögensmanagement und Datenübermittlung in Echtzeit.
Als Verwalter hast du jederzeit einen guten Überblick über die Anlagen, deren Wertentwicklung und über die Termine und Beträge der Zinszahlungen. Dank der Limitüberwachung kannst du deine Anlagen im Fall ungünstiger Marktentwicklungen schnellstmöglich umstrukturieren.
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Wissenswertes rund um das Thema Stiftung finden Sie zudem beim Forschungsinstitut für Stiftungsgründung und Stiftungsrecht.
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