Ein digitales Grundgesetz für Europa? Der Digital Services Act und der Digital Markets Act im Überblick

Der Digital Services Act und der digital Markets Act stellen die derzeit wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben der EU-Kommission dar. Beide Gesetzespakete zielen darauf ab, Regeln für die digitale Welt zu schaffen, Verbraucher zu schützen - und damit eine Art digitales Grundgesetz zu errichten. Wie weit die beiden Vorhaben bereits fortgeschritten und welche Inhalte geplant sind, verrät der folgende Beitrag.

Worum geht es beim Digital Services Act und Digital Markets Act?

Das digitale Europa wird durch die Verordnungen geschützt.

Bei den EU-Gesetzespaketen geht es um fairen Wettbewerb, aber auch um den Schutz der Verbraucher. Nach der Datenschutzgrundverordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, sollen der Digital Services Act und der Digital Markets Act zum nächsten europäischen Standard für die digitale Welt werden.

Während der Digital Services Act auf kleine Dienste-Anbieter abzielt, betrifft der Digital Markets Act hauptsächlich „Gatekeeper“, also Plattform-Unternehmen, die eine dominante Stellung im Markt einnehmen. Zu letzteren zählen Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Online-Vermittlungsdienste, Cloud-Dienste, Betriebssysteme und Videoplattformen.

Unternehmen würden mit Inkrafttreten des Digital Markets Act durch Verbote dazu gezwungen, bestimmte Praktiken zu unterlassen. Wer gegen die Regelungen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auf diesem Weg will die EU für mehr und faireren Wettbewerb sorgen.

Der Digital Services Act soll darüber hinaus dazu beitragen, die Grundrechte der Verbraucher im digitalen Umfeld zu stärken. Sie profitieren von mehr Widerspruchsmöglichkeiten und Transparenz bei Algorithmen sowie von strengeren Regeln, die dem Hochladen illegaler Inhalte vorbeugen.

Die wichtigsten geplanten Inhalte

Da die EU-Mitgliedsländer den Ideen der EU-Kommission und des EU-Parlaments noch zustimmen müssen, stehen die endgültigen Regeln noch nicht fest. Diskutiert werden aber folgende Verbote und Gebote:

Digital Markets Act

Digital Service und Digital Markets Act "verteidigen" die EU in der virtuellen Welt.
  • Betrifft Unternehmen, die einen Jahresumsatz von acht Milliarden Euro und eine Marktkapitalisierung von 80 Milliarden Euro (im europäischen Wirtschaftsraum) überschreiten, ihre Dienste in mindestens drei EU-Ländern anbieten und im Monat mehr als 10.000 gewerbliche Nutzer und mehr als 45 Millionen Endnutzer haben.
  • Nutzer haben die Möglichkeit, vorinstallierte Software auf ihren Geräten zu entfernen.
  • Die EU verfügt über mehr Befugnisse, digitale Übernahmen (wie beispielsweise die Übernahme des Messengerdiensts WhatsApp durch die Kommunikationsplattform Meta im Jahr 2014) zu verhindern. Verstöße werden mit Strafen zwischen vier bis 20 Prozent der weltweiten Umsätze im letzten Geschäftsjahr geahndet.

Digital Services Act

  • Plattformen müssen gemeldete illegale Inhalte entfernen. Der Zeitraum, in dem dies geschehen soll, ist bislang noch unklar.
  • Online-Marktplätze sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die angebotenen Produkte sicher sind. Die Plattformen müssen daher ausreichende Möglichkeiten für die Zurückverfolgung der Händler sicherstellen.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (beispielsweise von Anbietern wie WhatsApp) ist weiterhin erlaubt. Dies schiebt Sicherheitsbehörden, die die Verschlüsselung durch den Einbau von Hintertürchen aufweichen wollen, einen Riegel vor.
  • Verbot sogenannter „Dark Patterns“: Das bedeutet, Benutzeroberflächen dürfen nicht mehr derart gestaltet sein, dass die Nutzer dazu verleitet werden, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder sein zu lassen - beispielsweise durch die auffällige farbliche Gestaltung mancher Schaltflächen. Das Verbot soll auch erreichen, dass die Verweigerung von Cookies bei Cookie-Bannern komplizierter ist als die Zustimmung.
  • Geschäftsmodelle mit persönlicher Werbung (zum Beispiel profilbasierte Werbeanzeigen bei Minderjährigen) unterliegen stärkeren Einschränkungen.
  • größere Transparenz hinsichtlich der Kriterien, nach denen die Algorithmen von Online-Plattformen Inhalte ausspielen.
  • Große Plattformen müssen ihre Daten für Forschungszwecke offenlegen. Die Fraktion der Grünen im EU-Parlament will, dass die Daten zudem Nicht-Regierungsorganisationen (für Studien etc.) zur Verfügung gestellt werden.

Aktueller Stand der EU-Gesetzespakete

Steuerung der digitalen Welt

Präsentiert wurden die Vorschläge für den Digital Services Act und den Digital Markets Act von der EU-Kommission bereits Ende 2020. In der Zwischenzeit hat sich das EU-Parlament mit den Ideen der Kommission beschäftigt und mehrere Änderungen vorgenommen. Derzeit ist das Inkrafttreten der überarbeiteten Regelsätze für 2023 geplant.

Im Dezember 2021 wurde die überarbeitete Fassung des Digital Markets Act vom EU-Parlament verabschiedet und wird seitdem mit den EU-Mitgliedsstaaten diskutiert. Man kann davon ausgehen, dass die Verhandlungen vor April 2022 abgeschlossen sein werden.

Auch der Digital Services Act wurde vom Europa-Parlament im vergangenen Jahr unter die Lupe genommen, ergänzt und korrigiert. Da das Gesetzespaket umfangreicher ist als der Digital Markets Act, gehen Experten davon aus, dass eine Einigung zwischen Mitgliedsstaaten, Parlament und Kommission bis April nicht stattfinden wird.

Wann die geplanten Inhalte in Kraft treten, hängt auch von der Umsetzungsfrist ab. Diskutiert wird eine Frist von bis zu 18 Monaten. Auf diese müssen sich die beteiligten Gremien aber noch einigen. Vorteilhaft ist, dass es sich bei den geplanten Änderungen um Verordnungen handelt. Die Mitgliedsländer können diese bei Inkrafttreten also gleich anwenden statt sie zuerst mühevoll in nationales Recht übertragen zu müssen.

Der Digital Markets und der Digital Services Act im Video

In folgendem Video werfen wir einen genauen Blick auf die Pläne der EU für die digitale Wirtschaft. Unter anderem diskutieren Björn Rafreider, Geschäftsführer der Digitalagentur visual4, und unser Geschäftsführer Dirk Forke die Frage, welche Auswirkungen die Verordnungen auf die betroffenen Bereiche haben werden.

An dieser Stelle würden wir dir gerne ein Video unseres YouTube-Kanals zeigen.

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