E-Bilanz - Neue Taxonomie-Version für 2021

Die Digitalisierung ist und bleibt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Ihre Umsetzung betrifft nicht zuletzt auch das Besteuerungsverfahren: Hierzu bedurfte und bedarf es einer Fülle von Maßnahmen innerhalb der Finanzbuchhaltung. Ein gutes Beispiel hierfür ist die E-Bilanz – einer der wichtigsten Bausteine im gesamten Besteuerungsverfahren. Sie nämlich steht unter anderem für die elektronische Übermittlung der unternehmerischen Bilanz an die Finanzbehörden. Mit der elektronischen Bilanz wurde bereits vor einigen Jahren ein großer Schritt in Richtung digitaler Zukunft getan. Im Folgenden erfährst du, worauf du bei der Erstellung und Übermittlung deiner elektronischen Bilanz im Hinblick auf die neue Taxonomieversion für 2021 achten musst, die das Bundesministerium für Finanzen (BMF) kürzlich veröffentlicht hat.

Die E-Bilanz im Überblick

Buchhaltung

Seit dem Geschäftsjahr 2013 ist die elektronische Bilanz grundsätzlich für alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Das heißt, dass alle betreffenden Unternehmen in Deutschland ihre Bilanzdaten seither elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen. Dazu gehören unter anderem Kaufleute, Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende, die laut Gesetz zur Abgabe einer Bilanz verpflichtet sind. Aber auch Unternehmer wie zum Beispiel Freiberufler, die freiwillig bilanzieren, müssen ihre Bilanz in elektronischer Form abgeben. Alle anderen Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet. Die elektronische Bilanz hat in diesem Zusammenhang den wesentlichen Vorteil, dass sie nicht nur einen automatisierten Datenabgleich ermöglicht, sondern dem Finanzamt auch anstehende Plausibilitätskontrollen erleichtert. Der Verwaltungsaufwand für Finanzprüfer wird also reduziert. Im Rahmen einer Betriebsprüfung können die eingereichten Daten auf Knopfdruck ausgewertet werden, um auf diese Art und Weise genauere Hinweise über das jeweilige Unternehmen zu liefern. Unternehmer müssen bei der elektronischen Übermittlung ihrer Bilanzdaten einige Besonderheiten beachten: Es gibt nämlich eine Reihe von Mindestdaten, die von der Finanzverwaltung festgelegt werden. Übermittelt werden diese Daten über ein spezielles Datenschema, das auch als Taxonomie bezeichnet wird. Das mag zuerst einmal nicht allzu kompliziert klingen – tatsächlich aber ist es gar nicht so einfach, eine elektronische Bilanz zu erstellen, zumal die Finanzverwaltung die zu übermittelnden Bilanzdaten Jahr für Jahr verändert und ausweitet. Diese Veränderungen gehen vom Bundesministerium für Finanzen aus. Auch dieses Jahr hat das BMF eine neue Taxonomieversion für das Wirtschaftsjahr 2021 veröffentlicht.

Das ändert sich in der Taxonomie-Version 6.4

Mit Schreiben vom 23. Juli 2020 hat das Bundesministerium für Finanzen die Taxonomien in der Version 6.4 als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach Paragraf 5b EStG veröffentlicht. Diese Taxonomien müssen grundsätzlich für Bilanzen des bestehenden Wirtschaftsjahres 2021 oder des abweichenden Wirtschaftsjahres 2021/2022 angewandt werden. Sie gelten also für alle Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen. Die Finanzverwaltung gestattet es aber auch, sie für das Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021 zu verwenden, da die Übermittlungsmöglichkeit bereits seit November 2020 gegeben ist. Wichtig für Unternehmer ist: Zur allgemeinen Weiterentwicklung der Taxonomien wurde auch diesmal eine Vielzahl vereinzelter Änderungen vorgenommen. Vereinzelte Positionen der Taxonomien wurden aus fachlichen Gründen sowie einfachen Gründen der Übersichtlichkeit angepasst oder ergänzt. Diese Änderungen betreffen jedoch nur einzelne Passagen. Darüber hinaus wurden die Anpassungen zur Qualitätssicherung und Prozessoptimierung fortgesetzt. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass ab dieser Taxonomie-Version 6.4 eine Übermittlungspflicht für alle Taxonomie-Arten gilt, was den Berichtsteil „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ angeht. Die Übermittlung dieses Berichtsteils, der Taxonomie-Positionen zur Ermittlung und Übermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich vorsieht, war bislang freiwillig. Um Unternehmern die Erstellung ihrer Bilanzen zu erleichtern, erfolgt für die entsprechenden Taxonomie-Positionen, die den Berichtsteil „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ betreffen, eine Auszeichnung als sogenanntes Mussfeld. Zusätzlich wurden entsprechende Regeln, die den ELSTER Rich Client betreffen, in den technischen Leitfaden aufgenommen. Eine Vorschau auf die Taxonomie 6.5, deren Anpassungen voraussichtlich vor allem die Abbildung von Sachverhalten mit stillen Beteiligungen betreffen werden, rundet das Spektrum ab. So kann sich der Steuerpflichtige frühzeitig mit den anstehenden Änderungen auseinandersetzen.

Besonderheiten der Taxonomie-Erweiterungen

  • Berichtsbestandteil „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“: Die Taxonomie-Positionen dieses Berichtsbestandteils sind ab sofort nicht mehr freiwillig, sondern als so genannte Mussfelder verpflichtend anzugeben. Hintergrund ist, dass im Falle der Ergebnisermittlung eine bessere Abstimmung möglich ist.
  • Überarbeitung der Davon-Vermerke: Mit der Taxonomie-Version 6.4 wurden einige Davon-Vermerke entfernt. Wieder andere wurden in normale Standardpositionen umgewandelt – darunter auch Summenmussfelder, die vor Übermittlung der elektronischen Bilanz unbedingt einer sorgfältigen Überprüfung bedürfen.
  • Aufteilung hybrider Positionen: Die hybriden Positionen, die bislang nicht zuordenbar waren, wurden in zwei Positionen aufgespalten. Hier sollte, ehe der Jahresabschluss eingereicht wird, unbedingt überprüft werden, ob die bisherige Kontenzuordnung noch der angepassten Positionsbezeichnung entspricht. Im Zweifelsfall sollte die Kontenzuordnung an die neue Taxonomie-Version angepasst werden.
  • Mehrere angepasste Mussfelder: Teilweise wurden die Bezeichnungen der Mussfelder gelöscht oder umgewandelt. Am Inhalt ändert das aber nichts.

E-Bilanz als Teil der digitalen Finanzbuchhaltung

Die elektronische Übertragung des Jahresabschlusses an das Finanzamt, so kann abschließend festgehalten werden, ist für alle bilanzierenden Unternehmen eine bindende gesetzliche Verpflichtung – eine Verpflichtung, die nicht nur zeitaufwändig, sondern auch mühsam sein kann. Hinzu kommen ständig neue Taxonomie-Versionen, wie die aktuelle Taxonomie 6.4, die Unternehmern jede Menge abverlangen. Mit einer professionellen Finanzbuchhaltungs-Software mit integrierter E-Bilanz kannst du diesem Thema in Zukunft gelassen entgegenschauen.

Diese Funktionen unterstützen dich dabei deine E-Bilanz vorschriftsmäßig und zügig zu erstellen:

  • Aufbau einer Steuerbilanz durch Hinzufügen einer Überleitungsrechnung: Diese Funktion ist unabhängig davon, ob bereits Steuerbilanzbuchungen im Buchhaltungssystem erzeugt wurden oder ob Handelsbilanzbuchungen vorhanden sind. Wenn eine Handelsbilanz vorliegt, können Überleitungsbuchungen im System erfasst werden. Anschließend kann wahlweise eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder eine Steuerbilanz an das Finanzamt übermittelt werden.
  • E-Bilanz mit Vorabkontrolle auf Fehlerfreiheit senden: Bevor die Datei versendet wird, kann eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen werden. Im Fall eines Fehlers wird die auslösende Taxonomie-Position mit einem entsprechenden Hinweis in einem Fehlerprotokoll ausgewiesen.
  • Vom BMF freigegebene Taxonomie importieren: Taxonomien werden regelmäßig vom Bundesministerium für Finanzen überarbeitet und aktualisiert bereitgestellt. Jede beliebige vorgegebene Taxonomie kann nach Veröffentlichung importiert und somit in der E-Bilanz berücksichtigt werden.

Diese Funktionen ergänzen die Vorgänge rund um die E-Bilanz:

  • Stammdatendialoge zur Erfassung aller durch das GCD-Modul vorgegebenen Stammdateninformationen
  • Maschinelle Übernahme handels- und ggfs. steuerrechtlicher Werte aus der Finanzbuchhaltung
  • Ergonomisches Mapping für die Zuweisung der Werte aus der Buchhaltung zu den jeweiligen Positionen der Steuerbilanz unter Berücksichtigung aller in der Buchhaltung verfügbaren Daten
  • Berücksichtigung branchenspezifischer Taxonomien
  • Aufbereitung der Steuerbilanz im vorgeschriebenen XBRL-Format sowie Validierung und Visualisierung der Ergebnisse
  • Befüllung von Textpositionen durch Erfassung von Freitext oder Upload von Word-Dokumenten
  • E-Bilanz via Elster (über ERiC) an die Finanzverwaltung versenden
  • Archivierung der übertragenen Steuerbilanzen inkl. Übertragungsprotokoll

 

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