Du hast Fragen? +49 5474 936 - 0 info@softwarepartner.net
So meisterst du die Einfuhrumsatzsteuer mit Haufe X360: Schritt-für-Schritt Anleitung
Die Einfuhrumsatzsteuer stellt für viele Unternehmen eine komplexe Herausforderung im Rechnungswesen dar. Besonders wenn du regelmäßig Waren aus Drittländern importierst, kennst du die Situation: In der Praxis erhältst du typischerweise eine Frachtrechnung von einem Dienstleister wie FedEx, die neben den eigentlichen Transportkosten auch die Einfuhrumsatzsteuer ausweist. Allerdings muss diese Steuer korrekt verbucht werden, damit sie als abzugsfähige Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Im Cloud-ERP Haufe X360 gibt es dafür ein zuverlässiges Verfahren, das besonders seit Release 12 deutlich stabiler funktioniert. Die Lösung liegt in der Verwendung von Bezugsnebenkostenbelegen, mit denen du die Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß erfassen kannst.
In dieser Schritt-für-Schritt Anleitung zeigen wir dir, wie du die Einfuhrumsatzsteuer in deinem Cloud-ERP Haufe X360 korrekt verbuchst – von der Grundkonfiguration bis zur praktischen Anwendung. Nach dieser Anleitung wirst du solche Steuerfälle sicher und effizient abwickeln können.
Grundlagen der Einfuhrumsatzsteuer
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Beim internationalen Warenverkehr begegnet dir unweigerlich der Begriff Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Diese Steuer wird bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland erhoben. Sie entspricht in ihrer Höhe der normalen Umsatzsteuer und wird wie diese nur von Endverbrauchern getragen. Als Unternehmen kannst du dir die gezahlte EUSt über den Vorsteuerabzug erstatten lassen.
Obwohl die EUSt zum System der Umsatzsteuer gehört, hat sie eine besondere Funktion: Sie sorgt dafür, dass importierte Waren die gleiche steuerliche Belastung erfahren wie inländische Produkte. Im Gegensatz zur normalen Umsatzsteuer fällt die EUSt in die Zuständigkeit der Zollbehörden. Die Bedeutung dieser Steuerart zeigt sich auch in Zahlen – allein im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen durch die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland auf rund 86,6 Milliarden Euro.
Wann fällt EUSt an?
Die EUSt wird grundsätzlich fällig, wenn Waren aus einem Drittland in das deutsche Zollgebiet eingeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass seit dem 1. Juli 2021 die frühere Freigrenze von 22 Euro abgeschafft wurde. Folglich fällt bei jeder Wareneinfuhr aus Drittländern EUSt an – unabhängig vom Warenwert.
Der Steuersatz beträgt standardmäßig 19 Prozent, für bestimmte Waren wie Lebensmittel oder Bücher gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Bei Warensendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro werden keine Zollgebühren, allerdings stets die EUSt fällig. Übersteigt der Warenwert diese Grenze, kommen zusätzlich Zollabgaben hinzu.
Unterschied Drittland vs. EU-Lieferant
Der entscheidende Unterschied: Innerhalb der EU fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Als Drittländer werden alle Staaten bezeichnet, die weder der Europäischen Union angehören noch zum europäischen Zollgebiet zählen. Seit dem Brexit gehört auch Großbritannien zu diesen Drittländern.
Bei Lieferungen aus EU-Ländern greift stattdessen das normale Umsatzsteuersystem. Im Ursprungsland der Ware wird dabei generell keine Mehrwertsteuer auf den Nettopreis erhoben. Um Wettbewerbsnachteile für innergemeinschaftliche Unternehmen zu vermeiden und zu verhindern, dass Endverbraucher Produkte ohne Mehrwertsteuer erwerben können, wird zum Ausgleich im Zielland eine EUSt berechnet.
Die korrekte Abwicklung der EUSt in deinem ERP-System wie Haufe X360 ist daher besonders wichtig, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden.
Voraussetzungen in Haufe X360 schaffen
Um die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Haufe X360 korrekt zu verbuchen und als Vorsteuer geltend zu machen, musst du zunächst einige grundlegende Einstellungen vornehmen. Dies ist entscheidend, damit du später den Vorsteuerabzug ordnungsgemäß durchführen kannst. Im Folgenden erläutern wir dir die Schritte.
Die Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer in Haufe X360 im Video
Wenn du dir die Schritte nicht nur durchlesen möchtest, sondern auch visuell durch das System geführt werden möchtest, so ist dieses Video etwas für. Hier führt unser Kollege Gerald Schritt für Schritt durch den Prozess der Einfuhrumsatzsteuerabwicklung in Haufe X360:
An dieser Stelle würden wir dir gerne ein Video unseres YouTube-Kanals zeigen.
Dieser Inhalt eines Drittanbieters wird aufgrund deiner fehlenden Zustimmung zu Drittanbieter-Inhalten nicht angezeigt.
Steuerzonen und -kategorien definieren
Zunächst werden in Haufe X360 die entsprechenden Steuerzonen für Drittländer eingerichtet. Hierzu wird im System zum Bereich “Stammdaten” navigiert und dort “Steuerzonen” ausgewählt. Für Länder außerhalb der EU wird eine spezielle Steuerzone angelegt, beispielsweise mit der Bezeichnung “Drittländer”. Anschließend werden die passenden Steuerkategorien definiert, wobei darauf geachtet wird, dass diese den korrekten Steuersatz von 19 % bzw. 7 % für ermäßigt besteuerte Waren abbilden.
Konten für EUSt-Vorsteuer anlegen
Folgend sind die speziellen Konten für die Einfuhrumsatzsteuer zu konfigurieren:
- Ein Konto für die EUSt als Vorsteuer (z. B. Konto 1588 “Einfuhrumsatzsteuer”)
- Ein Gegenkonto für die Buchung der Steuerschuld (z. B. Konto 3805 “Einfuhrumsatzsteuer”)
Diese Kontenstruktur ist wesentlich, da die Besonderheit der EUSt darin besteht, dass der Betrag an den Zoll gezahlt wird, während der Vorsteuerabzug über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt erfolgt. Die korrekte Kontenzuordnung stellt sicher, dass die gezahlte EUSt in der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung ordnungsgemäß als Vorsteuer ausgewiesen wird.
Manuelle Steuer aktivieren
Damit die EUSt korrekt erfasst werden kann, wird in Haufe X360 die Option zur manuellen Steuererfassung aktiviert. Dies ist notwendig, da der Steuerbetrag nicht automatisch berechnet, sondern vom Zollbeleg übernommen werden muss. Zur Aktivierung:
- Systemeinstellungen unter “Administration” öffnen
- Bereich “Finanzbuchhaltung” auswählen
- Option “Manuelle Steuererfassung erlauben” aktivieren
Für den späteren Vorsteuerabzug ist der zollamtliche Beleg als Nachweis erforderlich. Bei Einfuhren über das IT-Verfahren ATLAS kann dieser Nachweis elektronisch oder durch einen Ausdruck des elektronisch übermittelten Bescheids über die Einfuhrabgaben geführt werden. Ohne diesen Beleg ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich; daher sollten die Dokumente sorgfältig archiviert und bei der Buchung als Anhang hinzugefügt werden.
Rechnungsbuchung mit EUSt in der Praxis
Nach der grundlegenden Einrichtung erläutern wir jetzt die praktische Durchführung der Einfuhrumsatzsteuer-Buchung in Haufe X360. Anders als bei normalen Umsatzsteuer-Buchungen ist hierbei Besonderes zu beachten.
Beleg mit EUSt-Zeile erfassen
Bei Warenlieferungen aus Drittländern erhältst du typischerweise eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer wird beim Zoll oder über den Spediteur entrichtet. In Haufe X360 erfasst du zunächst den Rechnungsbeleg deines Lieferanten:
- Erstelle einen neuen Eingangsbeleg über das Modul "Rechnungswesen"
- Wähle den korrekten Drittlands-Lieferanten aus
- Erfasse den Nettobetrag der Warenlieferung ohne Steuer
- Füge anschließend eine separate Zeile für die Einfuhrumsatzsteuer hinzu
- Wähle das entsprechende EUSt-Konto (z.B. 1558 "Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer")
Wichtig: Der in der Spediteurs-Abrechnung ausgewiesene Zahlbetrag über die Einfuhrumsatzsteuer ist für die Spedition nur ein durchlaufender Posten und berechtigt dich nicht zum Vorsteuerabzug.
Zollbelege als Anhang hinzufügen
Für den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer ist der zollamtliche Beleg zwingend erforderlich. Folglich musst du:
- Den Einfuhrabgabenbescheid oder einen zollamtlich bescheinigten Ersatzbeleg scannen
- Im Buchungsbeleg auf "Anhänge" klicken
- Den Zollbeleg hochladen und mit dem Buchungsbeleg verknüpfen
Bei Einfuhren über das IT-Verfahren ATLAS kannst du alternativ auch den elektronisch übermittelten Bescheid als Nachweis verwenden. Du solltest dir stets den Einfuhrbeleg vom beauftragten Spediteur aushändigen lassen.
EUSt als Vorsteuer erfassen
Anders als früher kannst du die Einfuhrumsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt der zollamtlichen Erfassung mittels Eingangsabgabenbescheid als Vorsteuer geltend machen – unabhängig davon, ob du sie tatsächlich schon entrichtet hast. Dies vermeidet Liquiditätsnachteile. Entscheidend für den Vorsteuerabzug ist, dass du zum Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über die Ware besitzt. Spediteure oder Zollagenten, die lediglich als Dienstleister agieren, können die EUSt nicht als Vorsteuer abziehen. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird die Einfuhrumsatzsteuer im Feld 62 eingetragen. Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben. Dadurch steht ein etwaiges Vorsteuerguthaben zur Begleichung der Einfuhrumsatzsteuer zur Verfügung. Beachte zudem, dass seit Juli 2021 die frühere Freigrenze von 22 Euro für die EUSt-Befreiung bei Kleinsendungen entfallen ist. Somit unterliegen nun alle eingeführten Waren unabhängig von ihrem Wert der Einfuhrumsatzsteuer.
Meldung und Kontrolle der EUSt im System
Nachdem die Einfuhrumsatzsteuer korrekt verbucht wurde, folgt die entscheidende Phase der Meldung und Kontrolle im System. Haufe X360 bietet hierfür eine strukturierte Vorgehensweise:
USt-Voranmeldung vorbereiten
Zur Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung wird in Haufe X360 zunächst der Bereich Steuern geöffnet und die Kachel UStVA vorbereiten (TX501000) angeklickt. Dabei ist das Unternehmen standardmäßig hinterlegt. Im Feld Steuerbehörde wird das zuständige Finanzamt ausgewählt und im Feld Steuerperiode der entsprechende Zeitraum für die Voranmeldung festgelegt.
Anschließend werden in der Detailansicht alle relevanten Zeilen der UStVA mit den ermittelten Beträgen angezeigt. Besonders wichtig für die Einfuhrumsatzsteuer ist das Feld 62 (Zeile 57), in dem die entstandene Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer eingetragen wird. Mit einem Klick auf UStVA vorbereiten erzeugt das System die Voranmeldung und wechselt automatisch zum nächsten Schritt.
Zahlen kontrollieren und freigeben
Im Screen UStVA freigeben (TX502000) werden alle Werte sorgfältig geprüft. Das Feld Revision zeigt an, ob es sich um die erste oder eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung handelt. Für eine detaillierte Kontrolle können die in Magenta unterstrichenen Beträge angeklickt werden – dadurch gelangt man zur Ansicht UStVA Details (TX502010), in der alle relevanten Umsätze zur Validierung gefiltert dargestellt werden.
Die korrekte Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer ist deshalb essenziell, weil die Angaben in der Umsatzsteuervoranmeldung mit den Daten im Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System (MIAS-System) abgeglichen werden. Bei unplausiblen Daten oder Abweichungen werden automatisierte Benachrichtigungsschreiben zur Berichtigung durch das Bundeszentralamt für Steuern versendet. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Schaltfläche Freigeben aktiviert, um die Umsatzsteuervoranmeldung zu erzeugen.
Übermittlung an ELSTER
Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle. Dafür muss diese Funktion einmalig aktiviert werden:
- Unter Systemmanagement → Lizenzierung den Screen Funktionen aktivieren/deaktivieren (CS100000) öffnen
- Auf Ändern klicken und den Haken bei "Elster Integration" setzen
- Mit Aktivieren bestätigen
Voraussetzung ist zudem, dass das zuständige Finanzamt als Lieferant im System angelegt ist und die 4-stellige Finanzamtsnummer im Register Einstellungen Steuerbehörde hinterlegt wurde. Ebenso muss die eigene Steuernummer im Firmenstamm eingetragen sein.
Nach der Freigabe wird die Voranmeldung über die Schaltfläche An ELSTER übermitteln übertragen. Die Übertragungsprotokolle sind anschließend im Reiter Elster Übertragungen einsehbar. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die als Vorsteuer geltend gemachte Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß gemeldet und mit dem Finanzamt abgerechnet wird.
Key Takeaways
- Systemvorbereitung ist entscheidend: Richte spezielle Steuerzonen für Drittländer und EUSt-Konten ein, aktiviere die manuelle Steuererfassung für korrekte Buchungen.
- Zollbelege sind Pflicht für Vorsteuerabzug: Füge den zollamtlichen Beleg als Anhang hinzu - ohne diesen Nachweis ist kein Vorsteuerabzug möglich.
- EUSt kann sofort als Vorsteuer geltend gemacht werden: Du musst nicht warten, bis die Steuer tatsächlich bezahlt ist - bereits bei zollamtlicher Erfassung möglich.
- Liquiditätsvorteil durch gesetzliche Änderungen: Die EUSt-Fälligkeit wurde auf den 26. des zweiten Folgemonats verschoben, wodurch Vorsteuerguthaben zur Begleichung genutzt werden kann.
- Automatisierte ELSTER-Übermittlung: Nach korrekter Erfassung erfolgt die Meldung in Feld 62 der UStVA und wird elektronisch an das Finanzamt übertragen.
Die richtige Handhabung der Einfuhrumsatzsteuer schont deine Liquidität und stellt sicher, dass du alle steuerlichen Vorteile ausschöpfst, während gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Wir beraten dich rund um Haufe X360
Du denkst, dass Haufe X360 das passende System für dein Unternehmen sein könnte? Komme bei Fragen gerne auf uns zu oder vereinbare direkt einen Termin in einem der unten stehenden Kalender.
An dieser Stelle würden wir dir gerne einen Kalender mit möglichen Gesprächsterminen anzeigen. Zur Anzeige ist es notwendig, Drittanbieter-Inhalte unseres Partners Calendly zu akzeptieren.
An dieser Stelle würden wir dir gerne einen Kalender mit möglichen Gesprächsterminen anzeigen. Zur Anzeige ist es notwendig, Drittanbieter-Inhalte unseres Partners Calendly zu akzeptieren.