Intrastat-Meldungen: Das musst du darüber wissen und so erleichtert Haufe X360 dir die Erstellung

Die Intrastat-Meldung ist nicht unbedingt eine Aufgabe, auf die sich die betroffenen Mitarbeiter im Unternehmen freuen. Sie ist jedoch notwendig und erfüllt auch einen wichtigen Zweck, weil sie EU-weite statistische Auswertungen in Bezug auf den Warenverkehr ermöglicht. Du hast diese Arbeit bisher rein manuell erledigt? Wir geben dir einen Überblick über das Thema und zeigen dir, wie du die Aufgabe etwas cleverer angehen kannst.

Intrahandelsstatistik – wer ist davon betroffen?

Containerschiff, das internationalen Handel betreibt, auf einer Ueberseefahrt

Wenn du innerhalb der EU Waren kaufst oder verkaufst, kannst du von der Intrastat-Meldepflicht betroffen sein. Intrastat steht dabei für „Innergemeinschaftliche Handelsstatistik“ (auch ICTS). Diese Statistik dient der Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs. Um die Erfassung der Daten bezüglich der Warenbewegungen kümmert sich in Deutschland das Statistische Bundesamt.

Nicht verwechseln solltest du die Intrahandelsstatistik mit der ZM (Zusammenfassende Meldung). Letztere bezieht sich auf innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen, die Meldung erfolgt hier an das Bundeszentralamt für Steuern.

Spannend ist vor allem die Frage, ob du mit deinem Unternehmen von der Meldepflicht eventuell befreit bist. Das ist der Fall, wenn dein Warenversand in andere Staaten der EU 500.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten hat bzw. deine Wareneingänge aus anderen EU-Mitliedstaaten 800.000 Euro nicht überschritten haben. Ansonsten bist du verpflichtet, eine entsprechende Meldung vorzunehmen. Deren Erstellung bezieht sich immer auf deine Warenbewegungen aus dem abgelaufenen Monat.

Achtung: Überschreitest du die oben angegebenen Schwellenwerte im laufenden Jahr, beginnt die Meldepflicht bereits in dem Monat, in dem die Überschreitung stattfand. Es ist also wichtig, hier immer den Überblick über deine Warenbewegungen zu behalten. Und das kann viel manuellen Aufwand verursachen.

Was gehört in die Intrahandelsstatistik?

Grundsätzlich gehören in die Intrahandelsstatistik alle Lieferungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Das gilt für den Versendungs- und den Eingangsfall. Was immer du auch an Waren in andere Mitgliedstaaten beförderst oder von dort zu dir befördern lässt, gehört in die Statistik. Allerdings bezieht sich diese nur auf sogenannte Gemeinschaftswaren. Folgende Kriterien sind für die Einordnung als Gemeinschaftsware anzuwenden:

  • Die Herstellung der Ware erfolgte vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft. Es wurden keine Waren aus Drittländern hinzugefügt.
  • Die Ware stammt zwar aus einem Drittstaat, wurde aber in einem Mitgliedstaat in den freien Warenverkehr überführt.
  • Die Waren wurden im Zollgebiet der Gemeinschaft aus anderen Waren hergestellt, die entweder nur das zweite oder beide bisher genannten Kriterien erfüllen.

Die Meldung hat immer mit dem in Rechnung gestellten Entgelt zu erfolgen. Auch Kosten für die Beförderung und Versicherung sind zu berücksichtigen, ebenso wie die Verbrauchssteuern. Zu den weiteren Angaben gehören ein Code für die Art des Geschäfts und die Warennummer.

Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik

Intrastat-Meldung Europa mit Haufe X360

Nachzulesen sind alle Intrastat-Regelungen im Leitfaden zur Intrahandelsstatistik. Dieser wird von Zeit zu Zeit aktualisiert und Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen und Regeln befolgen. Bei Zuwiderhandlungen kann es zu Bußgeldern, Strafen oder auch zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Den aktuellen Intrastat-Leitfaden kannst du dir direkt bei uns anschauen:

Hier kannst du den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik herunterladen:

Wie funktioniert die Meldung?

Statistisches Bundesamt – Logo

Die Meldung hat immer auf elektronischem Wege an das Statistische Bundesamt zu erfolgen. In Hinblick auf das gewählte Verfahren für die Übertragung existieren mehrere Optionen. Dazu gehört die Meldung per IDEV/IDES und damit die Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) der statistischen Ämter der Länder und des Bundes. Das gelingt relativ bequem per Formularmeldung im Browser. Möglich ist auch das Herunterladen der Software IDES. Das Statistische Bundesamt möchte diese Software jedoch bald ablösen, für das Jahr 2022 steht sie noch zur Verfügung.

Eine andere Möglichkeit ist die Intrastat-Meldung per eSTATSTIK.core. Dieses Verfahren ist interessant, weil die Gewinnung der erforderlichen Daten aus den betrieblichen Daten des Unternehmens erfolgt. Das geschieht entweder in einem XML-basierten Datenformat oder als CSV-Upload. Seit 2022 steht über das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch ein digitaler Postaustausch zur Verfügung, den du ebenfalls für die Meldung nutzen kannst.

Bereits erzeugte Meldedatei im Intrastat Cockpit von Haufe X360

Mit dem Intrastat Cockpit von Haufe X360 geht das alles zum Glück einfacher

Wenn du dir das Leben mit der Intrahandelsstatistik erleichtern möchtest, hat Haufe X360 dafür eine passende Lösung im Angebot. Um im Cloud-ERP von Haufe ganz leicht deine Intrastat-Meldungen zu erstellen, kommt das Intrastat Cockpit ins Spiel. Hier laufen alle für die Erstellung der Meldung relevanten Daten zusammen. Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass automatisierte Prozesse manuelle Schritte ablösen und daher viel Zeit einsparen.

Das händische Bearbeiten der für die Ermittlung erforderlichen XML-Datei findet dank des Intrastat Cockpits von Haufe X360 ein Ende. Denn dieser Vorgang ist immer fehleranfällig und erfordert aufwendige Korrekturen und Nachbearbeitungen. Aus Sicht des Unternehmers ist die Erstellung der Meldung zum Zwecke der statistischen Auswertung eine Pflichtübung und nicht unbedingt ein Vergnügen. Daher hat niemand Lust, dieses Dokument nach dem Entdecken von Fehlern immer wieder neu erstellen zu müssen. Wenn du das Intrastat Cockpit von Haufe X360 verwendest, musst du das auch nicht.

Haufe X360 Intrastat Cockpit mit einer Intrastat-Meldedatei in Bearbeitung

Im Intrastat Cockpit findest du alle gekauften und verkauften Artikel in einer Periode, die für die Meldung relevant sind. Bei Haufe X360 steht der Komfort des Nutzers bei allen Funktionen im Vordergrund und das ist auch in diesem Cockpit wieder so. Alle erforderlichen Meldedaten sind hier übersichtlich aufgelistet.

Es fehlen noch Daten für die Meldung? Das Intrastat Cockpit weist dich dezent darauf hin, damit du die fehlenden Angaben ergänzen kannst. Bewegst du den Mauszeiger auf die kleinen Hinweis-Icons, erhältst du sogar nähere Informationen dazu, was genau fehlt oder noch nicht ganz korrekt ist. Dank dieses intelligenten Tools kann jeder seine Intrastat-Meldung wie ein Profi erstellen.

Wie das Intrastat Cockpit in der Praxis aussieht, zeigt dir unser Kollege Arne in dem folgenden Video:

An dieser Stelle würden wir dir gerne ein Video unseres YouTube-Kanals zeigen.

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Fazit

Das Intrastat Cockpit von Haufe X360 liefert dir viele nützliche Informationen, die für deine Intrastat-Meldung wichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zum Ursprungsland, zum Bewertungsverfahren und der Steuerkategorie. Im Cockpit ist alles das und noch viel mehr übersichtlich zusammengefasst. Wer seine Meldung stressfreier, schneller und vor allem fehlerfreier erstellten möchte, gehört zur Zielgruppe dieses Tools.

Falls du Fragen zur Umsetzung der Intrastat-Regelungen im Cloud-ERP Haufe X360 hast, so stehen dir unsere Kollegen gern zur Seite. Vereinbare bei Interesse einfach einen Termin in einem der untenstehenden Kalender.

An dieser Stelle würden wir dir gerne einen Kalender mit möglichen Gesprächsterminen anzeigen. Zur Anzeige ist es notwendig, Drittanbieter-Inhalte unseres Partners Calendly zu akzeptieren.

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