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Ablösung der bisherigen Verbrauchsteuerrichtlinie zum 13. Februar 2023
Ab dem 13. Februar 2023 tritt eine neue Richtlinie in Kraft, die die bisherige Verbrauchsteuerrichtlinie 2008/118/EG ablöst. Diese neue Richtlinie (2020/262/EU) legt fest, wie die Verbrauchsteuer auf Waren, die zwischen EU-Mitgliedstaaten transportiert werden, kontrolliert werden soll. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen, die solche Waren empfangen, das „Excise Movement and Control System“ (EMCS) verwenden. Zwei neue Typen von Unternehmen, zertifizierte Empfänger und zertifizierte Versender, werden eingeführt. Außerdem wird es künftig möglich sein, eine Verbrauchsteuer auch über ein externes Versandverfahren abzuwickeln. Ein Versandhändler in einem anderen EU-Land muss nicht mehr zwingend einen Steuervertreter im Empfangsland benennen. Die neue Richtlinie tritt am 13. Februar 2023 in Kraft.
Hier stellen wir dir die komplette Richtlinie zum Download bereit:
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An dieser Stelle würden wir dir gerne einen Kalender mit möglichen Gesprächsterminen anzeigen. Zur Anzeige ist es notwendig, Drittanbieter-Inhalte unseres Partners Calendly zu akzeptieren.
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